Enteignet und verbrannt - das Schicksal der Beginen
(C) Stand 2026 Uta-Maria Freckmann
Bild: Canva
"Enteignet und verbrannt" hier als Podcast zum Anhören!
Dieser Text wurde ebenso als Video auf dem YouTube-Kanal der "Beginen heute" hochgeladen.
Die Recherche zu diesem Text beruht auf der Forschung der Yorker Wissenschaftler zu den DOAT‑Inquisitionsakten. Die Quellen wurden unten verlinkt (bitte scrollen).
Text-Kurzübersicht
· Quellenlage;
· Kurze Inhaltszusammenfassung;
· Historische Hintergründe für Enteignung, Verfolgung und Hinrichtung von Beginen;
· Stellung und Lebensweise der Frau in der mittelalterlichen Gesellschaft;
· Mittelalterliche Zwänge und Umgangsweisen gegenüber Frauen;
· Beginenwesen als weiterer Lebensentwurf;
· Überlebensstrategien – Möglichkeiten der Inquisition zu entfliehen;
· Städtische Gepflogenheiten gegenüber Fremden und Frauen;
· Von der Anklage wegen Häresie zur Hexenverbrennung.
· Die Namen hingerichteter und verfolgter Beginen;
Der vorliegende Beitrag stützt sich auf die Auswertung des Werkes von Laura Swan (Die Weisheit der Beginen) sowie das Buch von Paul Marchal „Die Beginen im europäischen Vergleich“. Darüber hinaus wurden verschiedene wissenschaftliche Veröffentlichungen und Internetquellen herangezogen, darunter die Examensarbeit von Tanja Bras und die wissenschaftliche Forschung von Paschkowsky zur Straßburger Beginenverfolgung. Die Quellenlage zur Verfolgung von Beginen ist teilweise schwierig. Viele Inquisitionsakten sind nur eingeschränkt zugänglich, liegen nicht in modernen Editionen vor oder sind bislang nicht umfassend wissenschaftlich ausgewertet. Die in diesem Beitrag genannten Personen und Fälle können daher lediglich als Ausschnitt der heute bekannten Überlieferung gelten. Es ist davon auszugehen, dass das tatsächliche Ausmaß von Untersuchungen, Anklagen und Verurteilungen in manchen Regionen nur unvollständig dokumentiert ist und der Gesamtumfang weitaus größer sein könnte. Keinesfalls soll eine Verurteilung von mittelalterlichem Klerus und anderen Beteiligten vorgenommen werden. Die damalige Zeit war von vielfältigen gesellschaftlichen und politischen Umbrüchen geprägt, was bei der Meinungsbildung ebenfalls berücksichtigt werden sollte. Ziel dieses Beitrags ist es, bekannte Beispiele und Forschungsergebnisse zusammenzuführen und damit auf ein Kapitel der europäischen Religions- und Frauengeschichte aufmerksam zu machen, das bis heute vergleichsweise wenig bekannt ist.
Dieser Text berichtet über die Verurteilungen und Verbrennungen von Beginen-Mystikerinnen wegen Häresie, Ketzerei, oder später wegen Hexerei. Die Bearbeitung der Sachlage, insbesondere die Erforschung der Namen von betroffenen Frauen, hat mich etwas mitgenommen. Eventuell gibt es da ahnengeschichtliche Verbindungen oder Ähnliches. Falls dies im Text erkennbar ist, bitte ich, dies zu entschuldigen. Es ist schwer vorstellbar, welche Grausamkeit mit den Maßnahmen verbunden waren, die die Frauen ertragen mussten. Tatsächlich war der Feuertod durch den Scheiterhaufen so mancher anderen grausamen Strafe vorzuziehen. Überliefert sind folgende Vorgehensweisen: Enteignen und gesellschaftlich ausgrenzen; lebendig einmauern; gefoltert werden; Kerkerhaft bei Wasser und Brot, also langsames Verhungern. Auf einzelne Foltermethoden braucht nicht eingegangen zu werden. Diese Frauen waren teilweise Mystikerinnen, die lediglich auf ihre Weise die Nähe zu ihrem Gott suchten!
Beispielsweise wird in diesem Video hinterfragt, was mit den Beginen geschah, nachdem sie in das Visier der Inquisition geraten waren. Es geht dabei um Klärung von Sachverhalten aus heutiger Sicht, wobei Forscher da nicht unbedingt immer einer Meinung sind. Beschrieben wird ein Wandel der Vorwürfe gegen Beginen: von zunächst kirchenrechtlich geprägten Häresieanklagen – bis hin zu später zunehmend dämonologisch geprägten Beschuldigungen wegen Hexerei. Wenn Beginen längst keine Beginen mehr waren, konnten sie wegen anderer Vergehen denunziert und angeklagt werden, wie sie für die Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit charakteristisch wurden.
Gründe für Verfolgung und Verurteilung
Genaue Zahlen gibt es nicht über die inquisitorischen Maßnahmen, die sich über Jahrhunderte in Europa erstreckten und die sich gegen viele spirituelle Gegenströmungen richteten, weil sie die kirchliche Autorität, oder die Rolle der Kirche als Heilvermittlerin infrage stellten. Dazu gehörte beispielsweise, die Funktion der Kirche als Mittlerin zwischen Mensch und Gott anzuzweifeln (und die damit verbundenen Sakramente), oder wenn jemand über die Dreifaltigkeit anderer Meinung war.
Viele Beginen, Semireligiöse und Laienprediger kritisierten Prunksucht, Machtstreben, Korruption und moralische Widersprüche innerhalb des Klerus, da dies aus ihrer Sicht nicht dem Evangelium entsprach. Versuche einer Vereinheitlichung diverser religiöser Richtungen durch die Kirche, verliefen nicht immer friedlich. Die größten Widerstände wurden hervorgerufen aufgrund der Autarkie, die sich in den Konventen der Beginen zeigte und die so keinesfalls akzeptabel war, weil sie der damaligen Vorstellung widersprach, wie eine Frau sich zu benehmen hatte. Durch die Beliebtheit der Frauen stieg deren Einflussnahme auf das Volk, was mancherorts Argwohn und Missgunst hervorrief. Einzelne Beginen gingen sehr weit mit ihrer Kritik, indem sie ihre Visionen nutzten, sich selbst von Gott gesandt bezeichneten und dem Papst jegliche Legitimation absprachen (Na Prous Boneta, eine Beata in Spanien; Quelle 01). Es ist erkennbar, dass anfängliche Bestrebungen nach Autonomie und Selbstverwirklichung der Frauen ab ca. 1300 im Keim erstickt wurden.
Welche Methoden wurden zur Unterdrückung angewendet und welche Auswirkungen hatte das Konzil von Vienne?
Die Methoden, die unliebsame Entwicklung der Autarkie bei den Beginen zu unterbinden waren vielfältig. Unter anderem stellte das Konzil von Vienne (1311–1312) unter Papst Clemens V. und der Bulle „Cum de quibusdam mulieribus“ den Beginn von Nachstellungen dar. In seinen Beschlüssen wurden bestimmte Formen des Beginenlebens verurteilt. Die Formulierungen blieben jedoch so unbestimmt, dass große Unsicherheit darüber entstand, welche Beginen-Gemeinschaften denn nun tatsächlich betroffen waren.
Dies geschah in folgenden Abschnitten: 1307 begann das Vorgehen gegen den Templerorden dann wurde 1310 Marguerite Porete in Paris verbrannt. 1311–1312 behandelte das Konzil unter anderem die Frage der Beginen und Begarden und 1312 wurden die Konzilsbeschlüsse in päpstlichen Bullen veröffentlicht.
In den folgenden Jahrzehnten folgten die Auflagen von Enteignung, Verfolgung oder Verbannung. In zahlreichen Regionen wurden Beginenhäuser unter kirchliche Aufsicht gestellt, zur Annahme einer Ordensregel gedrängt oder in klausurähnliche Lebensformen überführt. Beginen wurden mancherorts angeklagt, verurteilt und verbrannt, wenn sie sich nicht in kirchliche Vorgaben und patriarchale Hierarchien einordnen wollten.
Wie war eigentlich der Stand der Frau in der mittelalterlichen Gesellschaft?
Beginenkonvente waren eine für die damalige Zeit freiheitliche Art sein Leben zu leben. Alternativ gab es nur Ehe oder Kloster. Sich unterzuordnen - das war für viele Frauen nicht leicht. Diese selbst gewählte Freiheit in der Gemeinschaft, mit der Möglichkeit, eigene Lebensentwürfe zu gestalten, mit selbst formulierten Hausregeln, war ihnen nicht lange vergönnt, denn autarke Frauen waren in diesen Zeiten eine eher verdächtige Erscheinung. Das galt für adelige Frauen und ebenfalls für Frauen aus Handel und Bauerntum. Autonomie gab es eher selten bei Frauen und sie wurde generell mit Argwohn betrachtet.
Es ist vorstellbar, dass in den Beginenkonventen viele Frauen waren, die ihren Männern entflohen waren, die sie schlagen und missbrauchen durften, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Es gab damals kein Recht für Ehefrauen, gegenüber ihren Ehemännern aufzubegehren. Frauen hatten sich unterzuordnen. Es waren sicherlich auch Witwen darunter, die erstmalig die Chance bekamen, ihr Leben nach eigener Fasson zu gestalten, ohne sofort wieder heiraten zu müssen. Dies wurde normalerweise innerhalb eines Jahres verlangt, wenn der Meister eines Handwerksbetriebes verstarb und seine Frau die Genehmigung für das Handwerk bei der Zunft erhalten wollte.
Ab der Bulle von Papst Clemens dem V. (1311-1312), galten die Beginen als fragwürdig, unabhängig davon, wie sehr sie in das soziale System durch ihre karitative Arbeit in Stadt und Land eingebunden waren. Sie hatten oftmals großes Ansehen in der Gesellschaft, weil sie ihre Hilfe anboten, wo andere eher zurückschreckten (damit ist die Gefahr der Ansteckung in Seuchenhäusern gemeint). Nach dieser Bulle bewahrte sie das nicht davor, verleumdet und enteignet, oder wegen Häresie angeklagt zu werden. Die Formulierungen in der Bulle blieben so unbestimmt, dass vielerorts Unsicherheit darüber entstand, welche Beginen-Gemeinschaften tatsächlich betroffen waren. Durch diese ungenaue Wortwahl wurde der Willkür Tür und Tor geöffnet. Diverse Forscher und Forscherinnen bestätigen dies unabhängig voneinander in ihren Forschungsergebnissen.
Wichtige Forschungspositionen kurz aufgezählt:
Walter Simons hat in seinem Buch beschrieben, dass die Grenze zwischen klerikalen und häretischen Beginen absichtlich unscharf blieb und dadurch fast jede unabhängige religiöse Frau verdächtig werden konnte.
Robert E. Lerner meinte, dass die Beschlüsse von Vienne weniger Theologie, als vielmehr ein Instrument sozialer Kontrolle gewesen seien.
Malcolm Lambert weist darauf hin, dass die Dekrete lokal sehr unterschiedlich angewandt wurden – von der Beobachtung bis zu Gefängnis, Vertreibung oder Hinrichtung.
Herbert Grundmann zeigte bereits früh, dass die Kirche große Schwierigkeiten hatte, weibliche religiöse Bewegungen überhaupt einzuordnen. Dadurch entstand eine generelle Verdachtskultur gegenüber Frauenbewegungen.
Andrea Janelle Dickinson zeigte auf, dass die Formulierungen des Konzils offen genug waren, um regionale Repressionen beliebig zu legitimieren.
Ein zentraler Punkt der neueren Forschung lautet deshalb: Die Unschärfe war kein Versehen, sondern funktional. Sie erlaubte flexible Anwendung durch Bischöfe, Inquisitoren und lokale Machthaber.
Die Struktur hinter den Namen
Die Collection Doat (Inquisitiosnakten) zeigt, dass die Verfolgung systematisch und bürokratisch war. Die Inquisition vernichtete nicht nur die Frauen, sondern auch gezielt deren Netzwerke. Die Frauen lebten oft in kleinen Häusern zusammen, arbeiteten als Weberinnen, Wäscherinnen oder in der Krankenpflege und teilten ihren Besitz. Sobald eine Frau verhaftet wurde, durchsuchte man die Häuser nach volkssprachlichen religiösen Texten. Wenn sie flohen, dafür gibt es Nachweise, wurden Frauen, die ihnen Schutz boten, ebenfalls angeklagt.
Die erste historisch dokumentierte Gruppenverbrennung dieser spezifischen Bewegung fand am 14. Oktober 1319 in Narbonne statt, als die ersten Beginen und ihre männlichen Unterstützer auf dem Friedhof von Saint-Félix an Pfähle gefesselt und verbrannt wurden. Zusätzlich betroffen waren zahlreiche anonyme oder regional kaum dokumentierte Beginen und Beatas (das waren die Beginen in Spanien), besonders nach dem Konzil von Vienne 1311/1312, als viele Beginen-Gemeinschaften verboten, aufgelöst oder vertrieben wurden.
An dieser Stelle sei die Frage erlaubt, was mit den Beginen geschah, die flohen, weil sie vorher bedrängt und enteignet worden waren. Es gab kaum Möglichkeiten, als Frau allein zu leben, ohne den Schutz einer Gemeinschaft.
Befreiung von Zwängen durch das Beginenwesen
Im Mittelalter gab es eine soziale Ordnung in Form von Ständen, in die man hineingeboren wurde (gar nicht so weit entfernt von den Kasten in Indien). Vielleicht können sich die Älteren noch daran erinnern, dass Söhne vor ca. 60 Jahren den gleichen Beruf ergreifen mussten wie ihre Väter, zumindest wurde das zumeist von ihnen erwartet. Frauen konnten nicht über Gelder verfügen und kein Konto eröffnen und sie mussten ihre Männer fragen, wenn sie arbeiten wollten. Es gab auch bei uns in Deutschland vor ca. 60 Jahren weitaus mehr familiäre Zwänge. Dies nur als Hinweis, um mehr Verständnis für das damalige Leben zu bekommen. Die Zwänge der damaligen Zeit waren weitaus strenger.
Der jeweilige Stand, den man von Geburt an hatte, galt als gottgegeben und nicht so einfach veränderbar. Mägde oder Menschen die jemandem unterstanden, konnten nicht einfach heiraten, um aufzusteigen in den nächsten Stand. Lehnsherren hatten die Obhut über Mägde und konnten lange Zeit frei über sie verfügen. Was das bedeutete und wie viel Leid damit verbunden war, kann man heute kaum ermessen.
Die Bestimmung der Geburt und das Geborenwerden in Stände, wurde allgemein anerkannt und die Familien (oder die Sippe) bestimmten über das Leben der Frauen. Väter oder verwandte Männer hatten das sogenannte Muntrecht über ihre Töchter oder weiblichen Angehörigen. Das Beginenwesen war deshalb ab dem 12. Jahrhundert eine begehrte Lebensweise, auch für adelige Frauen, sofern es ihnen gelang, in einem Beginenkonvent zu leben. Dort konnte Frau nach Belieben wieder austreten, wenn sie doch lieber heiraten wollte. Es gab kein Gelübde, wie in einem Kloster.
Eine willentliche Entscheidung, wie man als Frau leben wollte, existierte damals zumeist nicht, weil Eltern oder Brüder über das Leben einer adeligen Frau verfügten und Gehorsam verlangten. Erst wenn sie Witwe wurden, hatten Frauen die Möglichkeit, selbstbestimmter zu leben.
Durch Heiratsallianzen, indem Töchter mit entsprechenden Männern verheiratet wurden, wurde Macht verteilt und Einflüsse vertieft. Frauen des Adels (später auch im Bürgertum) waren ein Handelsgut, um die eigenen Grenzen zu sichern. Es wurden dadurch Gebiete erweitert, oder Frieden mit potenziellen Gegnern geschaffen. Der Wert einer Frau, war abhängig von ihrer Mitgift, ihrem Adelsstand und ihrer Schönheit, wahrscheinlich in dieser Reihenfolge.
Beginen fanden schon ab dem 12. Jahrhundert eine Möglichkeit, sich durch das Bilden von Konventen zumindest teilweise, aus diesen Zwängen zu befreien. Sie wurden erstmalig um 1220 in einem Schreinsbuch in Köln erwähnt, wobei sie sicherlich dort schon eher existierten. In Aachen und Lüttich tauchten sie um 1170 auf.
Es gab um 1300 nur diese beiden Wahlmöglichkeiten – entweder Heirat und damit ständiges Kindergebären oder Kloster. Auf dem 4ten Laterankonzil von 1215 wurde das Ende der Neugründungen von Frauenklöstern durch die Kirche beschlossen. Das engte die Entscheidungsmöglichkeit für Frauen noch weiter ein, zumal eine Mitgift nötig war, um in ein Kloster einzutreten.
Städtische Gepflogenheiten und die Verfolgung der Beginen
Andererseits standen die Beginen nicht durchgehend unter Verfolgung. Immer wieder erhielten sie Schutz durch Päpste, Bischöfe oder städtische Obrigkeiten. Ihre Geschichte verlief daher weniger geradlinig als vielmehr in Wellen: Zeiten der Anerkennung wechselten sich mit Phasen von Misstrauen, Einschränkungen und Verfolgungen ab. Alles war regional und von Konvent zu Konvent unterschiedlich. Immer wieder mussten die Frauen ihre Lebensform anpassen, sich neuen Bedingungen fügen oder Wege finden, auf Repressalien zu reagieren.
Um die Notwendigkeit sich ständig anzupassen, und die damit verbundenen Schwierigkeiten zu verstehen, muss folgendes bedacht werden:
Die mittelalterliche Gesellschaft war eine Präsenzgesellschaft. Es gab keine Anonymität. Jeder Status, jede Sicherheit und jedes Recht hingen daran, dass man Teil einer Gemeinschaft war (einer Familie, einer Zunft, einer Gemeinde oder eben eines Konvents). Brach dieses soziale Netz weg, verloren die Menschen Schutz, soziale Absicherung und oftmals auch ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage. Wenn Beginen-Konvente im 14. Jahrhundert verboten oder zwangsweise aufgelöst wurden, standen die betroffenen Frauen vor dem existenziellen Nichts.
Anfangs stand die Vermutung im Raum, dass die Beginen nach ihrer Flucht weiter verfolgt wurden durch die Inquisition, aber meistens brauchte es das gar nicht! Wer als Frau im Mittelalter aus der Gesellschaft ausgestoßen wurde, war existenziell gefährdet. Deshalb folgten viele Beginen den kirchlichen Anweisungen und gingen in die Klöster. An dieser Stelle seien die Gepflogenheiten der Dörfer und vor allem Städte näher erläutert.
Das Stigma von Fremden in Dörfern und Städten, zeigte sich vornehmlich so:
Im Mittelalter war eine fremde Person in einer Stadt immer hochgradig verdächtig. Die Stadttore wurden streng bewacht. Wer hereinwollte, musste erklären, wer er war, zu wem er wollte und was sein Begehren war. Eine allein reisende, fremde Frau ohne männlichen Schutz (Ehemann, Vater, Bruder, Vormund) oder ohne Dienstherrn fiel sofort auf. Frauen standen dann unter Generalverdacht. So wurde eine alleinstehende, ortsfremde Frau ohne sichtbare Erwerbsquelle im städtischen Alltag fast automatisch mit Kriminalität oder Prostitution assoziiert. Sie hatte praktisch null Rechte. Ohne Bürgerrecht oder den Schutz eines Vormunds hatte eine solche Frau keinerlei juristische Handhabe, wenn sie bestohlen, angegriffen oder misshandelt wurde.
Welche Wege und Überlebensstrategien blieben den Frauen somit?
Sie waren absolut „schutzlos“. Um nicht im kriminellen Milieu oder im Elend zu enden, mussten geflohene oder vertriebene Beginen sich extrem schnell anpassen. Die Geschichtsforschung zeigt, dass sie im Wesentlichen vier Wege einschlagen konnten:
Die Institutionalisierung
Beginen gaben damit ihre Freiheit und Autonomie auf, durften dafür aber als Nonnen in Klöstern bleiben und waren (zumindest eine Zeit lang) sicher.
Die Flucht in die ländliche Isolation
Einige Frauen versuchten, sich als Klausnerinnen (Reklusinnen) allein oder zu zweit in abgelegene Waldstücke oder an Dorfkirchen zurückzuziehen. Das war extrem hart, wurde aber von der Bevölkerung oft toleriert, wenn die Frauen als „fromme Einsiedlerinnen“ galten.
Das Aufgehen in der Unterschicht
Wer in eine andere Stadt floh, konnte versuchen, als ungelernte Magd, Wäscherin oder Tagelöhnerin unterzukommen – Berufe, bei denen man ohnehin am Rande der Gesellschaft lebte. Empfehlenswert dazu ist der Film „Jacobs Ross“ https://www.youtube.com/watch?v=KqO_oHxjEK8
Der Weg zurück in die Familie.
Wenn dieser Weg noch möglich war und der ehemaligen Begine offenstand … Oftmals waren sie Witwen, die ihr Vermögen für den Konvent eingesetzt hatten. Ohne Vermögen oder Mitgift war eine standesgemäße Ehe schwieriger möglich. Oder die Familie lehnte eine Rückkehr aus Sorge um Repressalien ab, die dann hätten abfärben können.
Wer nirgends unterkam, endete als Bettlerin oder eben in der Prostitution. Hinzu kam ab dem 15. Jahrhundert die Gefahr, wegen Hexerei angeklagt zu werden. Wenn sie vor der Inquisition fliehen mussten, längst keine Beginen mehr waren oder als Fremde irgendwo auftauchten. Selbst wenn eine ehemalige Begine es schaffte, in einer neuen Stadt als einfache Handwerkerin oder Magd unterzukommen, machte das Verbot der Beginen diese Frauen für den Rest ihres Lebens verwundbar. Sie lebten gefährlich, wenn niemand – kein Orden, keine Zunft und keine Familie - für sie eintrat.
Semireligöse Bewegungen kamen schnell unter „Verdacht“.
In den Anfängen gab es nicht „das Christentum“, sondern zahlreiche christliche Gemeinschaften, die sich auf Jesus Christus beriefen und sich teilweise in ihren Vorstellungen unterschieden. Auf die freiheitlich orientierte Spiritualität der Beginen bin ich im Video „Die Freie Spiritualität der Beginen“ auf diesem Kanal näher eingegangen. Erst im Laufe der Jahrhunderte nach Christi entstand eine stärker institutionalisierte Kirche, die gemeinsame Lehrmeinungen entwarf und abweichende Positionen zunehmend ausgrenzte.
Vollständig beseitigt werden konnte die Bewegung der Beginen jedoch nie. Dazu waren die Beginen wahrscheinlich zu wenig zentral organisiert. Es gab keine Gründerfigur, keinen Mutterorden und keine europaweite Leitung, die man hätte ausschalten können. Gerade diese dezentrale Struktur machte sie eventuell schwerer kontrollierbar. Gemeinschaften können aufgelöst, Häuser enteignet und Traditionen unterbrochen werden – eine gute Idee stirbt jedoch nie. Vielleicht erklärt dies, warum die Beginen trotz aller Verfolgungen immer wieder neue Formen fanden und heute erneut sichtbar werden. Wie der Phönix aus der Asche erscheint ihre Idee in jeder Epoche in einer anderen Gestalt.
Gelebte Spiritualität als Legitimation, um sich auszudrücken
Während politische, wirtschaftliche und kirchliche Leitungsämter überwiegend Männern vorbehalten waren, konnten Frauen innerhalb religiöser Lebensformen einen gewissen Grad an Bildung, sozialem Ansehen und Eigenständigkeit erlangen. Gerade religiöse Frauen – ob in Klöstern, Stiften oder später in Beginen-Gemeinschaften – erhielten ihre gesellschaftliche Legitimation vorwiegend durch Frömmigkeit, karitative Tätigkeit und die Ausrichtung ihres Lebens auf Gott. Religiöse Hingabe verlieh ihrem Handeln eine Autorität, die Frauen in anderen gesellschaftlichen Bereichen meist verwehrt blieb. Dies war zu den damaligen Zeiten die einzige gesellschaftlich akzeptierte Möglichkeit, öffentlich aufzutreten, Einfluss auszuüben oder ein von den üblichen Lebensentwürfen abweichendes Leben zu führen. Religiöse Gemeinschaften boten vielen unverheirateten Frauen eine gesellschaftlich anerkannte Lebensform. Fehlte dieser Rückhalt, waren sie oft rechtlich, wirtschaftlich und sozial deutlich stärker gefährdet.
Ein theologischer Trick machte Häresie zum Teufelspakt
Eine Zuspitzung der Situation ergab sich unter Papst Johannes dem 22 ten - XXII. Mit einer päpstlichen Bulle von 1326 setzte er Zauberei mit Ketzerei gleich. Von diesem Zeitpunkt an durfte die Inquisition auch wegen Magie ermitteln. Bis ins frühe 14. Jahrhundert galt Zauberei in der Kirche meist als Aberglaube einer ungebildeten Landbevölkerung. Um sie in die Zuständigkeit der Inquisition zu holen, musste die Kirche daher begründen, dass Magie grundsätzlich ein Verstoß gegen die Glaubenslehre – also Häresie – sei.
Die Argumentation verlief in mehreren Schritten:
Der Klerus stellte fest: Menschen besitzen keine magischen Kräfte. Nach kirchlicher Lehre kann kein Mensch aus eigener Kraft das Wetter beeinflussen, Krankheiten heilen oder die Zukunft vorhersagen. Wunder kann allein Gott wirken. Wenn ein Mensch dennoch „zaubert“, muss die Energie dafür von Dämonen stammen. Da menschliche Magie ausgeschlossen ist, bleibt als Ursache nur der Teufel oder dämonische Mächte.
Der Dämonenpakt ist ein Bruch des ersten Gebots. Wer die Hilfe von Dämonen in Anspruch nimmt, sie anruft oder ihnen Opfer bringt, huldigt nicht mehr Gott allein. Er schließt – ausdrücklich oder stillschweigend – einen Pakt mit der Hölle.
Damit wird Magie zur Häresie. Ein Christ, der sich auf einen Dämonenpakt einlässt, fällt vom wahren Glauben ab, betreibt Götzendienst und leugnet Gottes Allmacht. Genau das aber definiert Häresie.
Häresie und Ketzerei verschmelzen mit Hexerei
Mit der zunehmenden Verbindung von Zauberei, Dämonenglauben und Häresie weitete sich der Handlungsspielraum der Inquisition aus. Praktiken, die zuvor häufig als Aberglaube oder Irrtum betrachtet worden waren, konnten nun unter bestimmten Umständen als Glaubensabweichung ausgelegt werden. Dadurch verschob sich die Wahrnehmung bestimmter religiöser und volkstümlicher Praktiken. Personen, die Heilkunst ausübten, von Visionen berichteten oder außerhalb der etablierten kirchlichen Strukturen religiöse Autorität beanspruchten, konnten leichter in Verdacht geraten, von der kirchlichen Lehre abzuweichen.
Wann begannen die Hexenverfolgungen?
Wann endete die Häresie und ging in Ketzerei über? Die allerersten belegten Hinrichtungen wegen angeblicher Hexerei gab es schon sehr früh im Mittelalter - aber sie unterschieden sich stark von den späteren „Hexenverfolgungen“ der frühen Neuzeit (erst ab 1500). Ab dem 11.–13. Jahrhundert tauchen dann einzelne Fälle auf.
Erst im 14. Jahrhundert wird die Verbindung von Dämonenpakt, Häresie und Magie immer stärker. Erst ab der Bulle von Papst Johannes XXII. (der Mann mit der Zauberei-Bulle von 1326) begann die Inquisition, systematisch gegen dämonische Magie vorzugehen. Ein Text aus dem 9.–10. Jahrhundert, der sich mit Zauberei und weiblichen spirituellen Ideen beschäftigte, wurde später in kirchliche Rechtssammlungen aufgenommen und hatte großen Einfluss auf die Haltung der Kirche gegenüber Magie und Hexenglauben. Die Autoren des Canon Episcopi gingen davon aus, dass Dämonen Menschen täuschen; dass sie Visionen hervorrufen können, Illusionen erzeugen und den Geist verwirren.
Im frühen Mittelalter sagte die Kirche eher: „Diese Frauen werden getäuscht.“ Später sagte sie: „Diese Frauen dienen tatsächlich dem Teufel.“ Das ist ein großer Unterschied. Aus der Vorstellung Hexerei wäre eine Illusion, wurde ein Pakt mit dunklen Mächten. Dieser Übergang führte schließlich zu den Hexenverfolgungen. Erfahrungen oder Visionen konnten zunächst als Frömmigkeit gelten – später aber als Verdacht auf Täuschung oder dämonischen Einfluss interpretiert werden.
Wunder und Visionen als vermeintliches Zeichen für einen Teufelspakt
Bis ins Hochmittelalter hinein galt Zauberei in der Kirche häufig als Aberglaube oder als dämonische Täuschung. Wer behauptete, magische Kräfte zu besitzen, wurde eher als irregeführt denn als gefährlicher Ketzer angesehen. Die Inquisition war deshalb zunächst nicht automatisch für solche Fälle zuständig. Im 13. und 14. Jahrhundert setzte sich jedoch zunehmend eine neue Auffassung durch. Kein Mensch besitzt aus eigener Kraft übernatürliche Fähigkeiten. Wunder können allein von Gott ausgehen. Wenn jemand dennoch behauptet, Krankheiten zu heilen, die Zukunft vorherzusagen oder Naturgewalten zu beherrschen, dann könne die Quelle dieser Macht nicht göttlich sein.
Daraus entstand die Vorstellung, dass hinter magischen Praktiken Dämonen stehen. Wer ihre Hilfe sucht, sie anruft oder mit ihnen zusammenarbeitet, wendet sich von Gott ab und verletzt das Erste Gebot. Zauberei wurde damit nicht mehr nur als Aberglaube verstanden, sondern als Ausdruck eines – ausdrücklichen oder stillschweigenden – Bundes mit dämonischen Mächten. Durch diese Verbindung von Magie, Dämonenglauben und Häresie gelangte die Verfolgung vermeintlicher Zauberer und später Hexen zunehmend in den Zuständigkeitsbereich der Inquisition.
Die erste historisch nachweisbare Hexenverbrennung geschah am 3. November 1324 in Kilkenny, Irland. Die Frau hieß Petronilla de Meath und war eine Magd. Ihre Herrin Alice Kyteler wurde eigentlich der Hexerei beschuldigt, konnte aber fliehen. Dann wurde ihre Magd Petronella gefoltert und anschließend verbrannt. Quelle 04
Der Selbstausdruck der Frauen folgte Regeln
Beginen und andere religiös orientierte Frauen nutzten oft die Möglichkeit, sich selbst mit unterwürfigen Worten zu belegen, um der damaligen Ordnung akzeptierend zu begegnen (z. B. Teresa von Ávila, Mechthild von Magdeburg). Dies war wahrscheinlich eine Vorsichtsmaßnahme. Wenn Frauen überhaupt öffentlich sprechen durften, blieben ihnen oft nur diese Maßnahmen, um sich zu legitimieren:
Sie betonten ihre Vision und ihren göttlichen Auftrag und sie sprachen oder schrieben von ihrer mystischen Erfahrung. Bei vielen religiösen Frauen gab es daher Formulierungen wie:
„Gott sprach zu mir …“
„Christus zeigte mir …“
„Ich bin nur ein armes unwissendes Weib …“
Das war häufig eine Schutzstrategie! Denn eine Frau, die eigenständig theologisierte, konnte schnell als hochmütig oder häretisch gelten. Sie hatten oft anspruchsvolle theologische Ideen aufgrund ihrer Erfahrungen – mussten diese aber in Formen ausdrücken, die innerhalb der kirchlichen Ordnung akzeptabel waren. Denn dieselbe Struktur konnte sich plötzlich gegen sie wenden. Was zunächst als Inspiration galt, konnte dann als Täuschung, dämonischer Einfluss oder Irrlehre gedeutet werden.
Das war häufig eine Schutzstrategie! Denn eine Frau, die eigenständig theologisierte, konnte schnell als hochmütig oder häretisch gelten. Sie hatten oft anspruchsvolle theologische Ideen aufgrund ihrer Erfahrungen – mussten diese aber in Formen ausdrücken, die innerhalb der kirchlichen Ordnung akzeptabel waren. Denn dieselbe Struktur konnte sich plötzlich gegen sie wenden. Was zunächst als Inspiration galt, konnte dann als Täuschung, dämonischer Einfluss oder Irrlehre gedeutet werden.
Erneute Verfolgung
Nach den Verurteilungen des frühen 14. Jahrhunderts suchten zahlreiche Beginen-Gemeinschaften nach Wegen, ihre Existenz zu sichern. Manche Beginen suchten Schutz in den Drittorden der Franziskaner oder Dominikaner und hofften, auf diese Weise ihre religiöse Lebensform fortsetzen zu können. Trotz solcher Annäherungen bewahrten viele Beginen ihre ursprünglichen Grundprinzipien: die freiwillige Gemeinschaft, das Fehlen ewiger Gelübde, wirtschaftliche Eigenständigkeit und die Möglichkeit, die Gemeinschaft wieder zu verlassen. Gerade diese Freiheit unterschied sie von den meisten klösterlichen Lebensformen ihrer Zeit. Anfangs sah es so aus, als würden viele Frauen durch den Eintritt in Klöster oder Drittorden sowie durch ein unauffälligeres Leben im privaten Bereich weiteren Verfahren entgehen. In einigen Regionen bot dies tatsächlich eine dauerhafte Perspektive. Andernorts blieb jedoch das Misstrauen gegenüber selbstständig organisierten Frauengemeinschaften bestehen, sodass auch diese Lebensformen später erneut unter Druck geraten konnten. Die Verfolgung richtete sich nicht nur gegen einzelne Frauen, sondern zunehmend gegen die Möglichkeit eines selbstbestimmten religiösen Frauenlebens außerhalb der traditionellen Klöster. Im Zusammenhang mit dem Basler Beginenstreit (ca. 1400–1411) führte Johannes Mulberg eine Kampagne gegen Beginen, Begarden und die religiösen Lebensformen der Terziarinnen. Dies zeigt, dass es letztlich nicht allein um die Bezeichnung „Begine“ ging, sondern um die Kontrolle über religiöse Gemeinschaften, die sich nur begrenzt in die bestehenden kirchlichen Strukturen einfügen ließen.
Es ist möglich, unter dem Gesichtspunkt der nicht vollständig erforschten Gegebenheiten, dass die beschriebenen Umstände nur die Spitze eines Eisberges abbilden.
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Gedenken wir dieser mutigen Beginen, die sich eingesetzt haben, für eine Lebensweise, die ihnen mehr Spielraum erlauben sollte. Diese Liste zeigt bis heute erhaltene Namen von Beginen (auch manchmal als Beatas, sisters, sisteres, Seelschwestern oder einfach "die Frauen" etc. genannt), die verfolgt, enteignet oder hingerichtet wurden:
1. Auf dem Scheiterhaufen verbrannt (Combustae)
• Aliorus de Sesena: Am 1. März 1327 in Carcassonne öffentlich verbrannt. Ihr Name und das Datum sind im lokalen Martyrologium der Inquisition sowie im offiziellen Vollstreckungsverzeichnis von Carcassonne erfasst.
• Amegiardis (genannt „virgo“, die Jungfrau): Ein erst 15-jähriges Mädchen, das sich weigerte, dem Beginen-Armutsideal abzuschwören. Sie wurde am 11. Januar 1321 in Béziers verbrannt.
• Astruga von Lodève: Am 18. Oktober 1321 in Lunel verbrannt. In den Zeugenaussagen anderer gefangener Beginen in den Folgejahren wurde sie immer wieder namentlich als besonders gläubige, fast heilige Frau und Märtyrerin erwähnt.
• Berengaria Domergue Veyrier (auch Berengaria Dominici): Eine Begine aus Narbonne, die in Montpellier aufgegriffen wurde, weil sie flüchtigen Ketzern half. Am 24. Februar 1325 wurde sie zunächst zu strenger, lebenslänglicher Kerkerhaft (murum strictum) verurteilt. Da sie nicht widerrief, wurde sie am 1. März 1327 in Carcassonne auf dem Scheiterhaufen hingerichtet.
• Jacoba (Jacquette) de Ribaute: Wurde 1323 in Lodève zusammen mit drei männlichen Begarden hingerichtet.
• Marguerite Porete: Die bekannteste intellektuelle Begine. Sie wurde am 1. Juni 1310 in Paris als rückfällige Ketzerin verbrannt, nachdem sie sich standhaft geweigert hatte, ihr Werk „Der Spiegel der einfachen Seelen“ zurückzuziehen.
• Na Prous Boneta: Prophetin und Zentralfigur im Languedoc. Sie wurde am 11. November 1328 in Carcassonne verbrannt, nachdem sie über Jahre hinweg den Widerruf ihrer mystisch-theologischen Ansichten verweigert hatte.
• Sclarmunda de Narbona: Eine der ersten Frauen, die am 14. Oktober 1319 in Narbonne in der ersten großen Massenhinrichtung der Beguini combusti starben.
2. Zu lebenslänglicher Kerkerhaft verurteilt (Murum Strictum / Largum)
• Alaraxis Bedoc (auch Alaraxis Bedocien): Engste Vertraute von Na Prous Boneta. Ihre detaillierte Culpa (Prozessakte) füllt Seiten in Band 27 der Collection Doat.
• Alax Daubourt (auch Alax de Carcassonne): Ursprünglich aus der Diözese Bourges. Sie wurde im Februar 1325 unter Folterandrohung intensiv verhört, um umfassendere Geständnisse zu erzwingen.
• Amoda Sepian: Tochter des B. Sepian aus Limoux. Sie weigerte sich lange, den Habit abzulegen, und wurde nach Verhören (1325/1326) am 1. März 1327 zu lebenslänglicher Haft im Mur von Carcassonne verurteilt.
• Berengaria de Proixano: Aus Prades stammend; sie wurde wegen Beherbergung und finanzieller Unterstützung der Bewegung zu Kerkerhaft verurteilt.
• Faydita de Podio: Aus Podio-Mirmand; in den Registern als hartnäckige Unterstützerin flüchtiger Beginen vermerkt und inhaftiert. Anmerkung der Redakteurin: Sie sind also geflüchtet!
• Guillelma de Solerio: Eine Begine aus Montpellier. Ihre Akte zeigt, dass ihr Haus ein geheimer Treffpunkt und Zufluchtsort für verfolgte Frauen war.
• Isabel (Isabella): Gefährtin (socia) der Alax Daubourt; mit ihr zusammen im Februar 1325 inhaftiert und verhört.
• Raimunda de Tholosa: Trotz ihres Namens im Languedoc aktiv; sie wurde wegen „Begünstigung der Irrlehre“ im Inquisitionsgefängnis eingemauert.
3. Zu schweren Repressalien, Enteignung und Kreuztragen verurteilt
• Agnes Berenguier: Ehefrau des Andrieu Berenguier aus Montagnac. Sie wurde im Dezember 1325 verhört (Doat, Band 27) und entging dem Feuertod nur durch Unterwerfung. Sie wurde zum permanenten Tragen von zwei gelben Ketzerkreuzen auf der Kleidung (gesellschaftliche Ächtung) und zu Bußwallfahrten verurteilt.
• Arnauda Mainie: Ehefrau eines Kaufmanns aus Montréal, verhaftet im September 1325 (Doat, Band 28). Ihr gesamtes persönliches Vermögen wurde kronkolonisiert (beschlagnahmt) und sie wurde 1327 zu Willkürstrafen verurteilt.
• Blanca (Blanche) de Codoleto: Taucht in den Verhörprotokollen als Logistik-Helferin auf, die Schriften der Bewegung schmuggelte; sie wurde nach Entdeckung massiv gemaßregelt.
• Ermengardis (Ermengarde) Fabri: Eine Begine aus Narbonne. Sie verlor im Zuge der Verfolgungen ihr Wohnhaus, das von der Inquisition geschleift oder zwangsverkauft wurde.
• Geralda (Giraude) de Montech: In den Akten des Inquisitors Bernard Gui in Toulouse erwähnt; sie wurde nach einem erzwungenen Widerruf zu schweren, entbehrungsreichen Bußwallfahrten verurteilt.
• Guillerma Berengaria: Schwester der Agnes Berenguier, ansässig in Narbonne. Sie wurde im selben Prozessnetzwerk wegen der Unterstützung verbotener Gemeinschaften verurteilt und enteignet.
• Paga de Cers: In den Akten von 1325 explizit als beguina geführt; sie wurde nach dem Zugriff zu strengen Bußgängen und öffentlicher Demütigung verurteilt.
4. Fälle außerhalb Südfrankreichs (Repressalien, Vertreibung & Posthume Prozesse)
• Guda von Köln: Im Zuge der Kölner Beginenprozesse (ca. 1318) unter Erzbischof Heinrich II. von Virneburg systematisch verhört, unter Druck gesetzt und enteignet.
• Hadewijch von Antwerpen: Die bedeutende Brabanter Begine und Liebesmystikerin (13. Jahrhundert) wurde mit der Anklage wegen Häresie und dem Feuertod bedroht und zeitweise aus ihrer Gemeinschaft vertrieben.
• Heilwige Bloemardinne (auch Hadewijch II.): Aus Brüssel († 1335). Posthum wurde ihre Lehre als häretisch verdammt, woraufhin ihre verbliebenen Anhängerinnen (die „Bloemardinnen“) massiv verfolgt und zerschlagen wurden.
• Margareta „von Alken“: Um 1305 im Raum Köln/Niederrhein wegen unautorisierter Predigt und freier, kirchenunabhängiger Lebensweise angeklagt und der Region verwiesen.
• Mechthild von Magdeburg: Die berühmte Mystikerin („Das fließende Licht der Gottheit“) war wegen ihrer heftigen Kirchenkritik im Laufe ihres Lebens so schweren Anfeindungen und drohenden Häresieanklagen ausgesetzt, dass sie im Alter Schutz im Zisterzienserinnenkloster Helfta suchen musste.
• Metza von Wesel (auch Metza von Wedel): Eine Begine, die um 1320 in den Kölner Akten wegen „theologischer Eigenmächtigkeit“ und der Verbreitung religiöser Texte in der Volkssprache verurteilt und gemaßregelt wurde.
5. Zu lebenslänglicher Kerkerhaft verurteilt (Murum Strictum / Largum)
• Alisseta / Alaraxis Bedos (auch Alisseta Boneta): Gefährtin von Na Prous Boneta; langjährige Verhöre und Haft im Montpellier/Carcassonne-Kontext, später teilweise Auflagenentlassung
• Alasaicia: Im Umfeld der Narbonne-Akten als beguina bzw. socia im Verhörkontext erwähnt
• Berengaria Donas: In den Carcassonne-/Narbonne-Verfahren als inhaftierte bzw. im Mur-Kontext geführte Person genannt.
6. Frauen, die zu Kerkerhaft („Mur“) verurteilt oder enteignet wurden
Der „Mur“ (die Mauer) war das gefürchtete Inquisitionsgefängnis. Es gab den mur largus (einfache Haft) und den mur strictus (Dunkelhaft in Ketten bei Wasser und Brot).
• Alaraxis Bedoc (auch Alaraxis Bedocien): Sie war eine der engsten Gefährtinnen und Mitschwestern von Na Prous Boneta. Ihre ausführliche Culpa (Geständnis/Anklageschrift) ist in Band 27 der Collection Doat erhalten. Sie überlebte die erste Welle, war aber schweren Repressalien und Verhören ausgesetzt.
• Amoda Sepian: Tochter eines B. Sepian aus Limoux. Sie bekannte sich ausdrücklich zum Dritten Orden (Beginenwesen). Nach intensiven Verhören im Oktober 1325 und Oktober 1326 wurde sie am 1. März 1327 zu lebenslänglicher Haft im Mur von Carcassonne verurteilt.
• Agnes Berenguier: Ehefrau von Andrieu Berenguier aus Montagnac. Sie wurde im Dezember 1325 verhört (Doat, Band 27). Sie entging dem Feuertod am 11. November 1328 nur, weil sie sich unterwarf; sie wurde zu „einfachen Kreuzen“ (dem permanenten Tragen von gelben Ketzerkreuzen auf der Kleidung, was gesellschaftliche Ächtung bedeutete) und Bußwallfahrten verurteilt.
• Guillerma Berengaria: Die Schwester von Agnes (oben genannt), ebenfalls aus Montagnac, lebte in Narbonne und wurde im selben Netzwerk wegen Unterstützung der verbotenen Gemeinschaften gemaßregelt.
• Arnauda Mainie: Ehefrau eines Händlers aus Montréal. Sie wurde im September 1325 verhaftet (Doat, Band 28). Ihr Besitz wurde im Zuge der Ermittlungen weitgehend beschlagnahmt, sie wurde 1327 zu Willkürstrafen (arbitraria) verurteilt.
• Alax Daubourt (auch Alax de Carcassonne): Ursprünglich aus der Diözese Bourges. Sie taucht im Februar 1325 in den Akten auf (Doat, Band 28). Sie wurde als engste Gefährtin (socia) einer anderen Begine namens Isabel verhört, weil sie „besser gestehen“ sollte – eine inquisitorische Formel für die Androhung von Folter bei unvollständigen Aussagen.
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Quellenverweise:
Quelle 01. Laura Swans Buch „Die Weisheit der Beginen“
Quelle 02. Recherche von Paschkowsky und weitere im Blog
Quelle 03. Paul Marchals Buch „Die Beginen im europäischen Vergleich“
Quelle 04: Die Gerichtsakten des Falls Alice Kyteler (aufgezeichnet von Bischof Richard de Ledrede).
Quelle 05. Tanja Bras, „Die Beginen, eine Frauenbewegung im Mittelalter“
(Historische Fakten wurden teilweise durch KIs hinterfragt.)
Mein großer Dank gilt den Historikerinnen und Historikern aus York, die Original Inquisitionsakten verständlich übersetzt und aufbereitet haben. Die Collection Doat zeigt, dass die Verfolgung systematisch und bürokratisch war. Ein bedeutendes, vom Arts and Humanities Research Council finanziertes Projekt, das am Department of History der University of York angesiedelt ist und fünf Jahre lang von Mai 2014 bis April 2019 lief und die Inquisition in Languedoc untersuchte. Das Forschungsteam bestand aus Professor Peter Biller, Dr. Lucy Sackville und Dr. Shelagh Sneddon. Quelle der wissenschaftlichen Arbeit in York: Sie haben diese Quellen online zur Verfügung gestellt.
Die namentliche Liste der Frauen:
Louisa A. Burnham, „A Prosopography of the Beguins and Spiritual Friars of Languedoc“, in: Oliviana 2 (2006), basierend auf den Manuskripten der Collection Doat (BnF, Paris) und dem Beguin Martyrology (BAV, Rom).
Louisa A. Burnham, „A Prosopography of the Beguins and Spiritual Friars of Languedoc“, in: Oliviana 2 (2006), basierend auf den Manuskripten der Collection Doat (BnF, Paris) und dem Beguin Martyrology (BAV, Rom).
